gerade geht es ja irgendwie andauerd um hartz iv, heute um die hunderttausendfache, vielleicht sogar millionenfache rückforderung von je 20 euro, die im januar zuviel gezahlt wurden. die brisanz liegt möglicherweise in dem letzten absatz des tagesschaubeitrags:
Wer das Geld nicht mehr habe und darauf vertraut habe, dass es seins war, der müsse nicht zurückzahlen, so Kilger. Entsprechend verwies er für Empfänger von Rückzahlbescheiden auf die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Die Bundesagentur für Arbeit müsse dann jeden Einzelfall prüfen.