freeloader
24. Oktober 2005 - 09:28angesichts dieser unsäglichen und anhaltend nervigen hartz iv-mißbrauchs-debatte fragt es sich tatsächlich, was wohl ‘zu Unrecht Berechtigte’ sein könnten. (ich wäre gespannt auf erklärungsansätze, ob linguistischer oder sozialpolitischer natur. mir doch egal. persönlich tippe ich ja darauf, daß es eine art bezugsrecht auf urecht gibt. oder so ähnlich.)
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neukoelln:
25. Oktober 2005 - 9:28Es ist wie mit dem Klauen! Es ist verboten; kommt aber trotzdem vor. Man darf sich halt nicht Erwischen lassen.
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engl:
26. Oktober 2005 - 3:51so meinte ich das eigentlich nicht. ich meinte die weitverbreitete sitte, rein rechtlich bezugsberechtigten dennoch irgendwie unrechtmäßigkeit vorzuwerfen. aber lassen wir das, sonst tun sich noch abgründe auf.